Private Altersvorsorge - Vorsorge
Es gibt grundsätzlich drei Säulen, auf der die private Altersversorgung aufgebaut werden kann. Ein Baustein ist die sogenannte Riester-Rente mit der man Zulagen vom Staat (EUR 154,00 pro Antragsteller, EUR 185 pro Kind, EUR 300 für Kinder ab 2008 geboren) direkt auf seinen Riester-Vertrag erhält. So sind die Zulagen quasi eine Extraverzinsung. Diese Extraversinsung macht das Riester-Sparen so attraktiv. Voraussetzung für den Erhalt der vollen Zulagen ist eine Einzahlung von 4% des jeweiligen Bruttoeinkommens des Vorjahres.
Ein großer Vorteil der Riester-Rente ist, dass die eingezahlten Beiträge Hartz IV sicher sind und so das Guthaben bei Arbeitslosigkeit nicht angerechnet wird. Riester ist wirklich ein Sparbuch für das Alter. Ab 2009 kann sogar über das Bausparen die Riester-Zulage beantragt werden. Hier allerdings ist die Voraussetzung, dass der Bausparvertrag bei Zuteilung für den Erwerb eines nichtvermieteten Eigenheimes verwendet wird. Das Bauspardarlehen kann dann auch mit den staatlichen Zulagen bedient werden. Somit hat der Staat den Erwerb oder den Neubau von Eigenheimen ebenfalls gefördert. Die Riester-Förderung über den Bausparvertrag ist quasi der Ersatz für die Eigenheimzulage, die es ja seit 01.01.2007 nicht mehr gibt.
Was der Riester für Angestellte ist die Rürup für die Selbständigen und Freiberufler. Hier können jährlich Beiträge bis zu EUR 20.000/40.000 (ledig/verheiratet) steuerlich gefördert werden. Es werden 68% des gezahlten Beitrages voll als Sonderausgabe in der Steuererklärung berücksichtigt und somit reduziert sich dann das zu versteuernde Einkommen. Über diese Reduktion entsteht eine Steuerersparnis. Bis zum Jahr 2025 erhöht sich der abzusetzende Prozentsatz um jeweils zwei Zähler. Ab dann können 100% der Beiträge voll als Sonderausgaben abgesetzt werdern. Bei der Rürup-Rente kann auch eine Hinterbliebenenversorgung, eine Berufsunfähigkeit und die Todesfallabsicherung mit in einen Vertrag eingebaut werden.
Als dritter Baustein hat der Staat die steuerliche und sozialabgabenrechtliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung über den 31.12.2008 hinaus unbefristet verlängert. Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. So können sie vom Arbeitgeber direkt Beiträge vom Bruttolohn auf einen Vertrag bei einer Versicherungsgesellschaft überweisen lassen. Dieser Betrag reduziert den zur Berechnung von Steuern und Sozialversicherungsabgaben anzusetzenden Bruttolohn. Dadurch ergibt sich eine nicht unerhebliche Ersparnis, die mit in die betriebliche Altersversorgung einfließen sollte.
Alles in allem ist eine eingehende Beratung durch Vertreter oder Makler einer Versicherungsgesellschaft zu empfehlen und die staatliche sowie steuerliche Förderung individuell abzustimmen. Nur so ist gewährleistet, dass hier sinnvoll gespart und alle staatlichen Förderungen optimal ausgeschöpft werden.
