Altersvorsorge - Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altervorsorge gewinnt immer mehr an Bedeutung. Um die herabgesetzte gesetzliche Rente aufzubessern, werden staatliche Förderungen über Steuervorteile und das Recht auf Entgeltumwandlung den Betrieben zusätzlich gewährt. Die betriebliche Altersversorgung gehört zur zweiten Säule der Altersversorgung, sie liegt vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses eine betriebliche Altersvorsorge bei Alter, Invalidität und Tod zusagt.
Direktzugabe
Eine Direktzusage für eine betriebliche Altersvorsorge liegt mit der Zusage auf Leistung vor. Damit geht der Arbeitgeber die Verpflichtung ein, dem Arbeitnehmer selbst, mit Pensionsantritt, die vereinbarte Zahlung zu leisten oder dessen Hinterbliebenen, nach Tode oder Berufsunfähigkeit des Arbeitnehmers. Bei der Direktzugabe handelt es sich um eine unternehmensinterne Vereinbarung.
Direktversicherung
Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer schließt auf den Arbeitsnehmer als versicherte Person eine Erlebens- und Ablebensversicherung ab. Bezugsberechtigt ist der Arbeitnehmer, sowie bei dessen Ableben seine Hinterbliebenen. Die Direktversicherung ist eine geschätzte Möglichkeit der Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge.
Pensionsfonds
Die Heranziehung von Pensionsfonds zur Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge ist eine eher weniger praktizierte Variante. Pensionsfonds als Altersversorgungsträger werden vom Arbeitgeber durch ein ausgegliedertes Sondervermögen gestützt. Die dafür zur Verfügung gestellten Gelder werden zweckgebunden verwaltet und sind unabhängig vom Unternehmensvermögen, auch im Fall eines Konkurses, gesichert. Dem Arbeitnehmer wird eine Rente entsprechend einer bestimmten vereinbarten, betrieblichen Zusatzvorsorge, ausbezahlt.
Pensionskasse
Eine Pensionskasse zur betrieblichen Altervorsorge wird meist von zwei oder mehr verwandter Unternehmen (z.B. Banken, Baufirmen) genutzt. Sie ist eine private, befristete oder unbefristete Altersversicherungseinrichtung, mit dem ökonomischen Ziel finanziell begrenzte Ressourcen auszubauen. In dieses betriebliche Altersvorsorgemodell zahlen die Beiträge Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein, das Vermögen wird gemeinsam verwaltet, und später als Alterszusatzrente ausbezahlt.
Unterstützungskasse
Eine Inanspruchnahme einer Unterstützungskasse, als einen der Wege der betrieblichen Altersversorgung, ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die, formal, auf Leistung keinen Rechtsanspruch gewährt. Die Unterstützungskasse kann in Form einer GmbH, eines eingetragenen Vereins oder einer Stiftung organisiert sein, stellt stets ein eigenständiges, unabhängiges Rechts- und Steuersubjekt dar. Praktisch ist für den Arbeitnehmer dieses Risiko nicht relevant, da der Arbeitgeber für die Erfüllung der zugesagten Leistungen haftet, selbst bei Insolvenz kann der Arbeitnehmer mit der zugesicherten Betriebsrente rechnen, da eine gesetzliche Insolvenzversicherungspflicht des Arbeitgebers durch den Pensionssicherungsverein besteht.
