Altersvorsorge - Betriebliche Altersvorsorge - Direktversicherung

Altersvorsorge - Betriebliche Altersvorsorge - Direktversicherung

Die Direktversicherung ist eine der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch darauf. Dies ist gesetzlich geregelt. Es wird ein Teil des Bruttogehalts vom Arbeitgeber bspw. in eine Rentenversicherungeingezahlt, ohne dass Steuern und Sozialabgaben für diesen Teil anfallen. Direktversicherungen unterliegen der staatlichen Versicherungsaufsicht und somit den Anlagebeschränkungen, die für Versicherungen gelten. Bei einem Arbeitsplatzwechsel oder einer Firmeninsolvenz ist der Versicherungsvertrag übertragbar und auch sicher.
Ab dem 1.1.2005 gilt für die betriebliche Altersversorgung: Beiträge bis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung sind steuerfrei. Bis 2008 sind Beiträge bis max. 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zusätzlich von den Sozialabgaben befreit.
Einzahlungen in eine Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung, erfolgt aus unversteuertem Einkommen. Für die spätere Rentenzahlung gilt die nachgelagerte Besteuerung. Mit anderen Worten, im Rentenalter unterliegen die Einkünfte im Regelfall geringerer Steuersätze.
Mit einer Zusatzversicherung kann man das Berufsunfähigkeitsrisiko absichern. Die Wahlmöglichkeit besteht zwischen einer Berufsunfähigkeitsrente oder der Beitragsbefreiung.
Der früheste Rentenbezugsbeginn ist das 60. Lebensjahr. Für Verträge ab dem 1.12.2012 das 62. Lebensjahr.

Alles auf einen Blick
Arbeitnehmer profitieren von Steuervorteilen und Ersparnissen bei den Sozialversicherungsbeiträgen
Auszahlungen werden nachgelagert besteuert, voraussichtlich zu einem geringerem Steuersatz als gegenwärtig
Bei einem Arbeitsplatzverlust oder Wechsel bleibt der unverfallbare Anspruch auf die Leistungen erhalten. Der Vertrag kann auf einen anderen Arbeitgeber übertragen werden.
Eine Teilkapitalauszahlung vom „Angespartem“ ist möglich. Hier ist die Grenze 30 Prozent. Der Rest wird verrentet.

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