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Altersvorsorge - Betriebliche Altersvorsorge - Einführung

Altersvorsorge - Betriebliche Altersvorsorge - Einführung

Das Durchschnittsalter der Menschen in Deutschland steigt stetig. Immer weniger Beitragszahler der gesetzlichen Rentenversicherung kommen für immer mehr Rentenempfänger auf. Das die jüngere Generation nicht überfordert wird, werden die Renten in der Zukunft weniger steigen. Wer seinen Lebensstandart im Alter halten will, muss für das Alter zusätzlich vorsorgen. Ergänzend zu der gesetzlichen Rentenversicherung hilft der Staat beim Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge. Mit Beitragsersparnissen in der Sozialversicherung sind besondere Anreize geschaffen.

Die betriebliche Altersvorsorge war bis zum 31.12.2001 eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Seit dem 1.1.2002 haben Beschäftigte grundsätzlich das Recht, einen Teil des Einkommens in eine betriebliche Altersvorsorge zu wandeln und somit später eine Betriebsrente zu erhalten. Für den Aufbau einer Betriebsrente können die Beiträge vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer allein oder von beiden gemeinsam aufgebracht werden. Viele Branchen haben die Entgeltumwandlung in der Zwischenzeit tariflich geregelt. Arbeitgeber können zwischen fünf Wegen zur Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge wählen

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