Altersvorsorge - Betriebliche Altersvorsorge - Pensionsfonds
Der Pensionsfonds wurde Anfang 2002, als einer der fünf gesetzlichen Durchführungswege für die betriebliche Altersversorgung, zugelassen.
Der Pensionsfonds ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung. Sie führt für Arbeitgeber eine kapital gedeckte betriebliche Altersversorgung durch. Arbeitnehmer und deren Hinterbliebene sind die Versorgungsberechtigten. Pensionsfonds unterliegen der Versicherungsaufsicht. Das Besondere gegenüber anderen Durchführungswegen ist die Anlagepolitik der Beiträge. Es darf ein hoher Anteil der Gelder in Aktien angelegt werden. Auf Chancen und Risiken der Erträge ist ein besonderes Augenmerk zu richten.
- lebenslange Altersrente
- vorgezogene lebenslange Altersrente
- Hinterbliebenenrenten für Partner und Waisen
Einkünfte aus Pensionsfonds unterliegen der nachgelagerten Besteuerung.
Bitte erstellen Sie mir kostenlos und unverbindlich einen Versorgungsvorschlag.
>>> Einführung
>>> Direktversicherung
>>> Pensionskasse
>>> Unterstützungskasse
>>> Direktzusage
