Altersvorsorge -Betriebliche Altersvorsorge - Pensionskasse
Die Pensionskasse ist einer der fünf gesetzlichen Durchführungswege für die betriebliche Altersversorgung.
Die Pensionskasse funktioniert wie eine Versicherung. Sie wird von einem oder mehren Unternehmen getragen. Versorgungsleistungen werden nur den berechtigten Mitarbeitern dieser Unternehmen oder deren Angehörige gewährt. Finanziert werden die Versorgungsleistungen durch Zahlung von Beiträgen an die Pensionskasse. Über die aufgewendeten Mittel kann das Unternehmen nicht mehr verfügen. Das bezieht eine Beleihung oder Verpfändung mit ein. Der Arbeitnehmer kann an der Finanzierung seiner Altersversorgung mit eigenen Beiträgen teilnehmen. (Entgeltumwandlung)
Die Pensionskasse leistet grundsätzlich in Form von Renten:
- lebenslange Altersrente
- vorgezogene lebenslange Altersrente
- hinausgeschobene lebenslange Altersrente
- lebenslange Partner- oder Waisenrente (bis max. 27. Lebensjahr)
- bei Fehlen eines Partners oder Kindes, wird ein begrenztes Sterbegeld an den im Todesfall festgelegten Bezugsberechtigten ausgezahlt
- Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit (bei Vereinbarung)
- Rente bei Berufsunfähigkeit (bei Vereinbarung)
Einkünfte aus Pensionskassen unterliegen der nachgelagerten Besteuerung.
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