Altersvorsorge - Betriebliche Altersvorsorge - Pensionskasse

Altersvorsorge -Betriebliche Altersvorsorge - Pensionskasse

Die Pensionskasse ist einer der fünf gesetzlichen Durchführungswege für die betriebliche Altersversorgung.
Die Pensionskasse funktioniert wie eine Versicherung. Sie wird von einem oder mehren Unternehmen getragen. Versorgungsleistungen werden nur den berechtigten Mitarbeitern dieser Unternehmen oder deren Angehörige gewährt. Finanziert werden die Versorgungsleistungen durch Zahlung von Beiträgen an die Pensionskasse. Über die aufgewendeten Mittel kann das Unternehmen nicht mehr verfügen. Das bezieht eine Beleihung oder Verpfändung mit ein. Der Arbeitnehmer kann an der Finanzierung seiner Altersversorgung mit eigenen Beiträgen teilnehmen. (Entgeltumwandlung)
Die Pensionskasse leistet grundsätzlich in Form von Renten:

Einkünfte aus Pensionskassen unterliegen der nachgelagerten Besteuerung.

Bitte erstellen Sie mir kostenlos und unverbindlich einen Versorgungsvorschlag.

>>> Einführung
>>> Direktversicherung
>>> Pensionsfonds
>>> Unterstützungskasse
>>> Direktzusage