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Altersvorsorge - Betriebliche Altersvorsorge - Unterstützungskasse

Altersvorsorge - Betriebliche Altersvorsorge - Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist einer der fünf gesetzlichen Durchführungswege für die betriebliche Altersversorgung.
Der Arbeitgeber gibt den Beschäftigten im Versorgungsfall bei Ruhestand, Invalidität oder Tod die Zusage, eine bestimmte Rentenleistung zu erbringen. Das Versorgungskapital bleibt nicht allein im Unternehmen, sondern wird bis zu einem bestimmten Anteil in einer rechtlich selbständigen Versorgungseinrichtung verwaltet. Aufgebaut wird das Vermögen durch Beiträge des Unternehmens und durch die Vermögenserträge. Leistungsansprüche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer richten sich immer gegen den Arbeitgeber.
Als nachträglicher Arbeitslohn werden Rentenauszahlungen erst bei Fälligkeit versteuert. Das bedeutet für die Unternehmen, dass für ihre Beiträge sind Lohnsteuerzahlungen in der Anwartschaftsphase fällig sind. (nachgelagerte Besteuerung)
Unterstützungskassen unterliegen der gesetzlichen Insolvenzsicherung. Im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers, übernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV a.G.) die Leistungsverpflichtung gegenüber den Arbeitnehmern. Für diese Leistungen zahlen die Arbeitgeber entsprechende Beiträge an den PSV a.G.

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