Altersvorsorge - Private Altersvorsorge

Altersvorsorge - Private Altersvorsorge


Das Grundprinzip des Generationenvertrages lautet: Die Erwerbstätigen (alle sozialversicherungspflichten Arbeitnehmer) zahlen ihre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Von diesen Geldern werden die Renten an die anspruchsberechtigten Rentner ausbezahlt.
Aufgrund der steigenden Lebenserwartung und sinkender Geburtenraten werden in 30 Jahren nur noch zwei Beschäftigte für jeweils einen Rentenbeziehenden sorgen.
Die Folgen sind stagnierende oder sinkende Renten der gesetzlichen Rentenversicherung.

Auf diese Situation gilt es zu reagieren.