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Altersvorsorge - Private Altersvorsorge - Alterseinkünftegesetz

Altersvorsorge - Private Altersvorsorge - Alterseinkünftegesetz

Die jetzigen Erwerbstätigen und ihre Arbeitgeber finanzieren mit ihren Beiträgen die heutigen Rentner. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, kommen zurzeit dreieinhalb Jüngere für einen Rentner oder eine Rentnerin auf.
Vor diesem Hintergrund will der Staat die Altersrenten zum großen Teil langfristig auf die Schultern der Arbeitnehmer verlagern. Steuerliche Anreize für Beiträge zur Altersversorgung wurden geschaffen.
Seit dem 1.1.2005 ist das Gesetz nun in Kraft und ändert auch die Besteuerung von Renteneinkünften und Pensionen. Neu eingeführt wurde die nachgelagerte Besteuerung. Die Übergangsphase läuft bis zum Jahr 2040 und soll somit Benachteiligungen ausschließen.
Unter nachgelagerte Versteuerung versteht man, das Aufwendungen für die Altersversorgung während der aktiven Zeit von der Steuer befreit sind und Rentenzahlungen im Alter voll versteuert werden müssen. Übrigens mussten Renteneinkünfte vor 2005 auch zum Teil versteuert werden. Versteuert wurde nach dem Ertragsanteil, der sich nach dem Alter bei Rentenbeginn gerichtet hat.

Direktversicherung
Bereits seit Jahresbeginn 2002 besteht für Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch, über den Arbeitgeber einen Teil des Gehalts in Beiträge einer betrieblichen Altersversorgung zu wandeln. (Direktversicherung) Es dürfen 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei investiert werden.
Dieser Betrag erhöht sich um 1800 Euro, sofern in der Vergangenheit eine Pauschalversteuerung nicht in Anspruch genommen wurde.
Was ist zu beachten?
Entgeltumwandlung ist nur bei einem ersten Dienstverhältnis möglich.
Seit 2005 ist ein Abschluss als Rentenversicherung mit lebenslanger Leibrente oder Hinterbliedbenenrente und als Zusatzversicherungen Berufsunfähigkeit möglich.
Steuerfreiheit der Beiträge in der Ansparphase hat die nachgelagerte Besteuerung bei Rentenbezug zur Folge.
Das Endalter der Direktversicherung darf nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahrs liegen und für Verträge ab 1.1.2012 das 62. Lebensjahr.
Vorzeitig ist eine Kündigung durch den Arbeitnehmer nicht möglich.
Bis 2008 sind Beiträge bis max. 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zusätzlich von den Sozialabgaben befreit.

Fondsgebundene Rentenversicherung
Fondsgebundene Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht und Abschlussdatum nach dem 1.1.2005, sind bei der Ausübung des Kapitalwahlrechts voll steuerpflichtig, genau wie die Kapital-Lebensversicherung.
Rentenzahlungen wurden in der Vergangenheit und werden in der Zukunft grundsätzlich besteuert. Allerdings sinkt der steuerpflichtige Ertragsanteil ab 2005 von 27 Prozent auf 18 Prozent, bezogen auf das 65. Lebensjahr des Versicherungsnehmers. Die Höhe des Ertragsanteils richtet sich nach dem Lebensalter des Rentenempfängers. Als Faustregel gilt, je früher Renten in Anspruch genommen werden, so höher ist der steuerpflichtige Ertragsanteil.

Kapitallebensversicherung
Eine der bedeutensten Änderungen des Alterseinfkünftegesetzes aus dem Jahr 2005, ist die Besteuerung der Erträge aus Kapital-Lebensversicherungen.
Wer 2005 eine Kapital-Lebensversicherung abschließt, muss alle Gewinne aus diesem Vertrag zum Auszahlungszeitpunkt voll versteuern. Beträgt die Vertragslaufzeit mindestens zwölf Jahre und der Auszahlungszeitpunkt ist nach dem 60. Lebensjahr, brauchen nur die Hälfte der Erträge des Vertrages versteuert werden.
Verträge mit Abschluss bis zum 31.12.2004, erste Beitragszahlung bis 31.3.2005 und auch Policierung des Vertrages durch die Gesllschaft zum gleichen Zeitpunkt, sind weiterhin von der Besteuerung befreit. Ferner ist zu beachten, dass der Todesfallschutz des Vertrages mindestens 60 Prozent der Beitragssumme betragen muss und zu keiner steuerschädlichen Finanzierung eingesetzt wird.

Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht und Abschlussdatum nach dem 1.1.2005, sind bei der Ausübung des Kapitalwahlrechts voll steuerpflichtig, genau wie die Kapital-Lebensversicherung.
Rentenzahlungen wurden in der Vergangenheit und werden in der Zukunft grundsätzlich besteuert. Allerdings sinkt der steuerpflichtige Ertragsanteil ab 2005 von 27 Prozent auf 18 Prozent, bezogen auf das 65. Lebensjahr des Versicherungsnehmers. Die Höhe des Ertragsanteils richtet sich nach dem Lebensalter des Rentenempfängers. Als Faustregel gilt, je früher Renten in Anspruch genommen werden, so höher ist der steuerpflichtige Ertragsanteil.

Britische Policen
Britische Policen unterliegen den gleichen Bedingungen wie Kapitallebens- oder private Rentenversicherungen.

Gesetzliche Rente
Auch in der Vergangenheit waren Renteneinnahmen nicht steuerfrei. Diese Einnahmen wurden nach dem Ertragsanteil versteuert. Die Höhe des Anteils war vom Alter bei Rentenbeginn abhängig. Der Ertragsanteil eines 65. jährigen lag zuletzt bei 27 Prozent. Das war der Prozentsatz der als Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuer genommen wurde. Für die meisten Rentenbezieher bedeutete das die Steuerfreiheit.

Besteuerung
Wer zwischen den Jahren 2005 bis 2039 seine Altersrente beantragt, für den gelten folgende Regeln: Der steuerpflichtige Teil der Altersrente ist abhängig vom Jahr der Rentenzahlung.
Im Jahr 2006 liegt der besteuerte Anteil der Rente zum Beispiel bei 52 Prozent und erhöht sich jedes Jahr um zwei Prozent. Im Jahr 2040 unterliegt die ganze Rente zu 100 Prozent der Steuerpflicht.

>>> Generationenvertrag
>>> Private Rente
>>> Fonds Policen


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