Altersvorsorge - Private Altersvorsorge - Generationenvertrag
Das Grundprinzip des Generationenvertrages lautet: Die Erwerbstätigen (alle sozialversicherungspflichten Arbeitnehmer) zahlen ihre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Von diesen Geldern werden die Renten an die anspruchsberechtigten Rentner ausbezahlt.
Die Generation der Berufstätigen sorgt somit für die Rentenansprüche der anspruchsberechtigten Rentenempfänger, also für die Generation die sich im Ruhestand befindet. Eine Weiterentwicklung oder Änderung des Generationenvertrages an die wirtschaftliche Entwicklung ist seit einigen Jahren ein Dauerthema. Warum? Immer weniger Beitragszahler sollen immer mehr Rentner finanzieren.
Das Umlageverfahren ist eine Form der Finanzierung für die Rentenversicherung. Charakteristisch ist hier, dass die eingezahlten Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber, sowie Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt unmittelbar für die Finanzierung der zu erbringenden Leistungen (u.a. Rentenzahlungen) verwendet werden. Der Anspruch auf Bezug von Rente im Alter ist verfassungsrechtlich geschützt. Die Versicherten erhalten für ihre Beitragszahlungen einen verfassungsrechtlich geschützten Anspruch auf Rente im Alter.
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