Altersvorsorge - Private Altersvorsorge - Private Rente

Altersvorsorge - Private Altersvorsorge - Private Rente

Eine zusätzliche private Altersversorgung ist in der heutigen Zeit unverzichtbar. Wer im Alter seinen Lebensstandart halten will, sollte sich so schnell wie möglich mit der Frage seiner persönlichen Situation beschäftigen. Dies gilt für junge Menschen, aber genauso für die Generation 50plus. Banken, Bausparkassen, Investment- und Versicherungsgesellschaften empfehlen unzählige Möglichkeiten Versorgungslücken zur gesetzlichen Rentenversicherung zu schließen. Welcher Baustein sich als Ergänzung zur eigenen Versorgungssituation eignet, ist individuell zu beurteilen. Neutraler Rat durch einen Versorgungsexperten kann hier sehr hilfreich sein.

Aufgeschobene Rente
Die private Altersvorsorge ist wichtig. Eine der bekanntesten Formen ist die private Rentenversicherung oder auch Leibrentenversicherung genannt. Sie besteht aus der Aufschubphase (Sparzeit) und der Rentenphase (Auszahlung der Rente incl. Überschüsse). Als ergänzender Baustein zur gesetzlichen Rentenversicherung ist die private Rentenversicherung eine gute Lösung. Wer bei Abschluss auf die Vereinbarung einer Todesfallleistung während der Aufschubzeit verzichtet, braucht im Versicherungsantrag keine Gesundheitsfragen zu beantworten. Aus diesem Grund sind die Renditen der Rentenversicherung im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung höher. Der Versicherer braucht für das Todesfallrisiko keine Rückstellungen zu bilden und erzielt somit aus dem ganzen Kapital Zinsen, die er der Versichertengemeinschaft zur Verfügung stellt.
Bei der aufgeschobenen (Sparzeit) Rente werden für einen festgelegten Zeitraum, vom Beitragszahler die vereinbarten Beiträge entrichtet. Vor Ablauf diese Zeitraumes hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, das gesamte Kapital als Einmalzahlung (bei vereinbartem Kapitalwahlrecht) oder als lebenslange monatliche Rentenzahlung zu bekommen. Wichtig: Diese Möglichkeit muss der Versicherungsnehmer gem. den Vertragsbedingungen der Gesellschaft vor Ablauf ausüben. Bei einer Kapitalauszahlung sollte die Laufzeit des Vertrages mindestens 12 Jahre und eine Beitragszeit von 5 Jahren betragen. Nur so sind die Leistungen steuerlich begünstigt.
Sofortrente
Hier verzichtet der Versicherungsnehmer auf die Aufschubzeit (Sparzeit). Die Beiträge werden alternativ als Einmalbeitrag entrichtet. Dies ist der Unterschied zur aufgeschobenen Rente. Die Rente wird von der Versicherungsgesellschaft am Auszahlungstermin lebenslang bezahlt.

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Rente konstant oder dynamisch
Mit Ende der Aufschubphase endet gleichzeitig die Beitragszahlung für den Versicherungsnehmer. Die Versicherungsgesellschaft zahlt die vereinbarten Leistungen. Dies ist entweder die vereinbarte Rente oder das Kapital als Einmalzahlung. Die Rentenzahlungen werden bis zum Ableben des Versicherungsnehmers gezahlt. Ausgenommen davon ist eine Rentengarantiezeit, eine vereinbarte Todesfallsumme oder eine Hinterbliebenenrente.
Der Versicherungsnehmer kann bei Vertragsbeginn zwischen einer konstanten oder dynamischen Rentenzahlung wählen. Dies sind neben der teildynamischen Rente die gebräuchlichsten Formen, die von den Versicherungsgesellschaften zum Thema Rentenzahlung angeboten werden.
Die konstante Rentenzahlung ändert sich in der Bezugsphase nicht. Die Höhe ist garantiert, aber trotzdem von der Überschussbeteiligung abhängig. Erwirtschaften die Versicherungsunternehmen höhere oder niedrigere Überschüsse als prognostiziert, hat das Einfluss auf die Rentenhöhe.
Die dynamische Rentenzahlung ist im Gegensatz zur konstanten Rentenzahlung in der Anfangsphase niedriger. Sie steigt aber um einen variablen Prozentsatz von Jahr zu Jahr. Diese Steigerungsraten im Rentenbezug sind nicht garantiert. Garantiert ist aber die bereits erreichte Rentenhöhe. Alle zukünftigen Rentensteigerungsraten sind vom Verlauf der Überschussbeteiligung abhängig.
Die teildynamische Rentenzahlung ist eine Form aus konstanten und dynamischer Rente. Die Steigerungsraten sind nicht garantiert, dafür aber die erreichte Rentenhöhe.

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Sicherheit
Was passiert mit den eingezahlten Beiträgen des Versicherungsnehmers bei Tod in der Aufschubphase oder in der Rentenbezugsphase? Erhält der hinterbliebene Ehepartner bei Tod des Versicherten auch noch Leistungen aus dem Versicherungsvertrag? Kann die Beitragszahlung bei anerkannter Berufsunfähigkeit ohne Verluste ausgesetzt werden?
Diese Fragen dürfen nicht ungeklärt sein, wenn die private Rentenversicherung als „Vollkasko“, die Lücken der gesetzlichen Rentenversicherung „Teilkasko“, schließen soll.
Die private Rentenversicherung kann mit verschiedenen Zusatztarifen, je nach Bedarf ergänzt werden. Folgende Vereinbarungen sind im Regelfall möglich:
Todesfallsumme während der Aufschubphase
Berufsunfähigkeitsrente
Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit
Rentengarantie bei Tod des Versicherten, die Rente würde bis zum Ende der Garantiezeit 5, 10, 15 oder 20 Jahre an den Begünstigten weiter gezahlt
Endet die Garantiezeit, kann als Vorsorge eine Hinterbliebenenrente vereinbart werden

Bei der Ermittlung der Versorgungslücke stellen Sie sich folgende Fragen:
Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
Sind z.B. Betriebsrenten zu erwarten
Sind andere Anlagen, die zur Altersversorgung vorgesehen sind, vorhanden
Ist eine finanzielle Vorsorge (außer der gesetzlichen) bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit getroffen worden
Welche Geldmittel benötigen Sie für den Lebensstandart im Alter, regelmäßige finanzielle Belastungen

>>> Generationenvertrag
>>> Alterseinkünftegesetz
>>> Fonds Policen