Altersvorsorge - Riester Rente - Besonderheiten
Wer Wohneigentum anschafft, kann bereits angespartes Kapital in Höhe von mindestens 10000 Euro und höchstens 50000 Euro aus einem geförderten Altersvorsorgevertrag bekommen. Zu bedenken ist aber, dass der entnommene Betrag in regelmäßigen Raten bis zur Vollendung des 60.Lebensjahrs in den Vertrag zurückgeführt werden muss. Das Geld soll unmittelbar zum Bau oder Erwerb einer selbst genutzten Immobilien in Deutschland verwendet werden.
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Ausland
Alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten und Besoldungsempfänger, die in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtig sind, haben Anspruch auf Förderung. Dazu zählen auch Ausländer, die diese Voraussetzungen erfüllen.Endet die Steuerpflicht in Deutschland wegen Umzug ins Ausland, besteht keine Förderberechtigung mehr. Bereits erhaltene Förderbeträge bleiben mit einem Stundungsantrag erhalten, wenn der Wohnsitz später wieder nach Deutschland verlegt wird. Wird kein Stundungsantrag gestellt, werden die bis zum Wegzug erhaltenen Förderbeträge zurückgefordert.
Wer zeitlich begrenzt im Ausland arbeitet, aber in Deutschland rentenversicherungspflichtig bleibt, für den gelten Sonderregelungen. Werden in dieser Zeit weiterhin die Eigenbeiträge gezahlt, kann nach Rückkehr nachträglich die Zulagen erhalten.
Wer dauerhaft seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, für den endet im Regelfall die Steuerpflicht in Deutschland. Die Alterseinkünfte können somit nicht mehr versteuert werden, die erhaltene Förderung wird zurückgefordert.
Kündigung
Wer seinen Altersvorsorgevertrag kündigt, muss alle bis zu diesem Termin erhaltenen Zulagen und ggf. Steuervorteile zurückzahlen.
Vererbung
Eigenkapital aus Bankspar- und Fondssparplänen kann bis zum 85. Lebensjahr vererbt werden. Zulagen und Steuervorteile müssen jedoch zurückgezahlt werden.
Bei privaten Rentenversicherungen in denen eine Rentengarantiezeit vereinbart wurde, erhält der Berechtigte bis zum Ablauf der Garantiezeit die Rente weiter. Wurde beim Abschluss der Versicherung auf eine Garantiezeit verzichtet, erhalten die Erben bei Tod des Versicherungsnehmers keine Leistungen.
Stirbt der Versicherungsnehmer in der Ansparzeit und das Kapital geht auf die Erben über, sind die staatlichen Förderungen zurückzuzahlen. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Ehegatte, ihm bleibt das geerbte Altersvermögen (incl. der Förderung) erhalten, wenn dieses Altersvermögen auf einen vom Ehegatten abgeschlossenen zertifizierten Altersvorsorgevertag übertragen wird.
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