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Altersvorsorge - Riester Rente - Geförderter Personenkreis

Altersvorsorge - Riester Rente - Geförderter Personenkreis

Seit 01.01.2002 ist der Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten privaten oder betriebliche Altersversorgung, der „Riester Rente“ - staatlich gefördert. Diese zusätzliche Altersvorsorge ist freiwillig. Wer für das Alter spart wird vom Staat mit Zulagen und einem steuerlichen Sonderausgabenabzug belohnt. Förderberechtigt sind:

Quelle: arbeitsministerium Bayern

Nicht gefördert werden

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