Altersvorsorge - Riester Rente - Geförderter Personenkreis
Seit 01.01.2002 ist der Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten privaten oder betriebliche Altersversorgung, der „Riester Rente“ - staatlich gefördert. Diese zusätzliche Altersvorsorge ist freiwillig. Wer für das Alter spart wird vom Staat mit Zulagen und einem steuerlichen Sonderausgabenabzug belohnt. Förderberechtigt sind:
- Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung: Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft, Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, Selbständige, Bezieher von Arbeitslosen- und Krankengeld, Bezieher von Arbeitslosengeld II, Bezieher von sonstiger Entgeltersatzleistungen, Bezieher von Vorruhestandsgeld, Pflegepersonen, Wehr- und Zivildienstleistende, geringfügig Beschäftigte, Behinderte in Werkstätten
- Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
- Arbeitslose, die bei einer inländischen Agentur für Arbeit als Arbeitsuchende gemeldet sind und der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung nicht unterliegen, weil sie eine Leistung nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) nur wegen des zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens nicht beziehen
- Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit
- Kindererziehende, soweit sie Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten oder nur wegen der Versicherungsfreiheit nicht in Anspruch nehmen können
- Ehegatten förderberechtigte Versicherter, sofern sie einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag auf den eigenen Namen abschließen und die Ehepartner nicht dauernd getrennt leben.
Nicht gefördert werden
- Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
- Angestellte und Selbstständige in berufsständischen Versorgungseinrichtungen, sofern sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
- freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte
- geringfügig Beschäftigte (Verdienst bis 400 Euro pro Monat), wenn sie die Sozialversicherungsfreiheit in Anspruch nehmen
- Bezieherinnen und Bezieher einer Vollrente wegen Alters
- Bezieherinnen und Bezieher einer Rente wegen Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung
- Bezieherinnen und Bezieher von Sozialgeld
- Studentinnen und Studenten
Bitte erstellen Sie mir kostenlos und unverbindlich einen Versorgungsvorschlag.
>>> Einführung
>>> Anlageformen
>>> Sicherheit
>>> Staatliche Förderung
>>> Zulage beantragen
>>> Besonderheiten
