Altersvorsorge - Riester Rente - Staatliche Förderung
Die Bundesregierung hat mit der gesetzlichen Rentenreform 2002 das Nettorentenniveau gesenkt. Von Ursprünglich 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens, wird die Rente bis zum Jahr 2030 auf 67 Prozent abgesenkt. Um diese Lücke zu schließen, fördert der Staat die zusätzliche Altersvorsorg im Rahmen der „Riester Förderung“. Das bedeutet, wer einen Teil seines Einkommens in den Aufbau der Riester-Rente investiert, erhält Zulagen. Die Höhe der eigenen Beiträge sind für die Höhe der Zulagen entscheident. Wer den Mindestbeitrag leistet erhält die volle Zulage, bei kleineren Sparbeiträgen wird eine anteilige Zulage vom Staat gutgeschrieben. Die Mindestsparleistung für die volle Zulage steigert sicht bis 2008 schrittweise auf 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens. Der Mindestsparbeitrag setzt sich aus Eigenbeitrag und Zulage zusammen. Die Zulagen werden unterschieden zwischen Grundzulage und Kinderzulage.
| Jahr | Anteil Vorjahreseinkommen | Grundzulage Alleinstehende |
| 2004 und 2005 | 2 % | 76 Euro |
| 2006 und 2007 | 3 % | 114 Euro |
| ab 2008 | 4 % | 154 Euro |
| Jahr | Zulage für Ehepaare 2 Verträge | Kinderzulage je Kind |
| 2004 und 2005 | 152 Euro | 76 Euro |
| 2006 und 2007 | 228 Euro | 138 Euro |
| ab 2008 | 308 Euro | 185 Euro |
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