Altersvorsorge - Private Altersvorsorge - Rürup Rente
Die gesetzliche Rente ist sicher. Das ist ein Ausspruch, den man immer wieder hört und der grundsätzlich auch stimmt. Allerdings wird die Höhe dieser sicheren Rente immer geringer. Eine zusätzliche private Altersvorsorge sichert ein Leben im Alter ohne Verzicht auf den gewohnten Lebensstandart.
Der Staat hat steuerliche Anreize geschaffen um privat für das Rentenalter Vorsorge zu treffen.
Eine Variante ist dabei die Steuerförderung für die Rürup Rente, auch als Basisrente bekannt. Die Rürup Rente kann durch monatliche Sparbeiträge oder auch durch Einmahlzahlungen aufgebaut werden.
Die steuerliche Förderung der Rürup Rente sieht so aus, dass man die Einzahlungen als Sonderausgaben in der Steuererklärung ansetzen kann. Die Höhe der absetzbaren Beiträge liegt derzeit im Jahre 2009 bei 68 % und steigt jährlich um 2 %, so dass im Jahr 2025 die ko mit. Freiberufler und Selbständige die keine Leistungen in die gesetzliche Rentenversicherung erbringen, haben somit gegenüber sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern den Vorteil höhere Beträge auszuschöpfen. Die Rürup Rente ist mit einer Berufsunfähigkeitsabsicherung kombinierbar.
Der Rentenbezug sieht im Gegensatz zu den Steuervorteilen in der Ansparphase dann eine Besteuerung (Nachgelagerte Besteuerung) der Leistungen im Ruhestand vor, wobei die Höhe der zu versteuernden Rente vom Jahr des Renteneintritts abhängig ist. So müsste man bei einem diesjährigen Renteneintritt 58 % besteuern. Diese Größe steigt bis zu Jahr 2020 jeweils um 2 % und dann bis zum Jahr 2040 um jeweils 1 %, so dass alle, die ab 2040 ins Rentenalter einsteigen, die volle Rente versteuern müssen, natürlich immer unter Berücksichtigung der bestehenden Freibeträge.
