Altersvorsorge - Rürup Rente - Darauf sollten Sie achten

Altersvorsorge - Rürup Rente - Darauf sollten Sie achten

Die Rürup-Rente wurde im Jahr 2005 eingeführt und wird im Gegensatz zur Riester Rente nicht staatlich mit Zulagen gefördert. Die Förderung besteht aus Steuervorteilen. Vorsorgesparer können einen Teil ihrer Aufwendungen als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Im Jahr 2006 sind das 62 Prozent des Beitrages, max. 62 Prozent des Höchstbeitrages von 20.000 Euro (bei Verheirateten 40.000 Euro), steuerlich absetzen. Der Prozentsatz steigt jährlich um 2 Prozent bis auf 100 Prozent im Jahr 2025.
Die Höchstförderbeiträge von 20.000 Euro (ledige) und 40.000 Euro (verheiratete) setzten sich aus:

zusammen.
Ein Selbstständiger oder Freiberufler, der keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt, kann 2006 bereits 12.240 Euro (ledig) für die Rürup-Rente steuergefördert nutzen.

Leistungen dürfen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahrs des Berechtigten erbracht werden. Ebenso dürfen einmal erreichte Versorgungsanwartschaften nicht vererbt, übertragen, beliehen, veräußert und kapitalisiert werden.
Gut zu wissen: Die Rürup-Rente kann mit Zusatzversicherungen (Berufsunfähigkeitsrente und Hinterbliebenenschutz) ergänzt werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass die angesparte Summe im Fall der Arbeitslosigkeit (Harz IV) in unbegrenzter Höhe geschützt ist.

Ab dem Jahr 2005 unterliegen Alterseinkünfte zu 50 Prozent der Besteuerung. Dieser Satz erhöht sich jedes Jahr und erreicht 2040 die volle (100 Prozent) Besteuerung.

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