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Sterbegeld - Begräbnisversicherung - Beerdigungsversicherung -

Der Tod eines geliebten Menschen bedeutet einen schweren Verlust für dessen Familie und Freunde und sollte durch finanzielle Sorgen und Nöte nicht noch verstärkt werden. Mit Hilfe einer Sterbegeldversicherung haben die Angehörigen die Möglichkeit, ihre Trauer zu verarbeiten, ohne an die Kosten für die Beerdigung denken zu müssen. Außerdem bietet eine so genannte Begräbnisversicherung für den Versicherten die Möglichkeit, seine Familie auch über seinen Tod hinaus zu unterstützen. So dient das Sterbegeld nicht selten zur Überbrückung der anfallenden Lebenshaltungskosten, denn in einigen Fällen nimmt die Bewilligung der Rente sogar mehrere Monate ein.
Im Falle des Todes erhält der Begünstigte einer solchen Versicherung die vertraglich vereinbarte Summe, die die Beerdigungskosten, sowie alle weiteren mit dem Todesfall verbundenen Kosten abdecken soll.
Das Fazit lautet: Mit der Beerdigungsversicherung kann man wichtige Vorkehrungen in finanzieller Hinsicht treffen und belasten somit die Hinterbliebenen nicht. Die Verwendung der Versicherungssumme ist nicht „Zweck gebunden“.

Lebensversicherung ohne Gesundheitsfragen

Viele Menschen beschäftigen sich mit dem ihrem Versicherungsschutz erst im fortgeschrittenen Alter. Oft spielt bei der Antragstellung die eigene Gesundheit eine große Rolle. Vorerkrankungen haben Einfluss auf die Versicherungsprämie und können in manchen Fällen bis zur Ablehnung des Versicherungsschutzes führen.
Sterbegeldversicherungen verzichten sehr häufig auf die Beantwortung von Gesundheitsfragen. In Fachkreisen spricht man von der Lebensversicherung ohne Gesundheitsfragen.
Versicherungssummen kann man von 2500 Euro bis zu 25000 Euro vereinbaren. Versicherungsnehmer und versicherte Person können unterschiedlich sein. Die Beitragszahlung endet häufig mit dem Tod der versicherten Person oder dem 85. Lebensjahr. Hier bieten Versicherungsgesellschaften unterschiedliche Modelle an. Ebenso zahlen die Versicherer das volle Sterbegeld (Todesfallsumme) nach Ablauf von zum Beispiel 12 bis 36 Monaten. Häufig werden in der ersten Zeit nur die Beiträge ganz oder teilweise ausgezahlt.