Berufsunfähigkeit - Abstrakte Verweisung
Wer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann ist berufsunfähig.
Mit der "abstrakten Verweisung" können Versicherer einen Versicherten, der in seinem Beruf berufsunfähig ist, auf einen anderen Beruf verweisen. Entscheidend ist, dass er aus medizinischer Sicht diesen auch noch ausüben kann.
Ob der Versicherungsnehmer einen Arbeitsplatz findet liegt in seinem Risiko. Häufig haben ältere Arbeitnehmer das Problem eine neue Arbeitsstelle zu finden.
Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen. Einige Gesellschaften verzichten auf die abstrakte Verweisung. Unabhängige Versicherungsmakler helfen weiter.
Konkrete Verweisung
Die konkrete Verweisung regelt im Falle der Berufsunfähigkeit die Verweisung auf den ausgeübten Beruf, der den Fähigkeiten, den Kenntnissen und der bisherigen Lebensstellung entsprechen muss.
Wenn ein berufsunfähiger Verkaufsleiter im Außendienst in der Zukunft im Innendienst tätig ist und dieser Arbeitsplatz seinen Fähigkeiten / Kenntnissen und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht, wird im Regelfall der Versicherer konkret auf diesen Beruf verweisen und die Zahlungen beenden.
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