Berufsunfähigkeit - Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung ist kein Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie ist ein junges Produkt in der Gruppe der Vorsorgemöglichkeiten. Versichert wird der Verlust oder die Einschränkung von Grundfähigkeiten. Leistungen erhält der Versicherte in Form einer monatlichen Rente. Die versicherte Rente wird bis zum vereinbarten Endalter oder bis zum Tod bezahlt. Die Rente wird auch geleistet, wenn der Versicherte entsprechend den Bedingungen der Pflegeversicherung Leistungen der Pflegestufe II oder III erhält.
Die Grundfähigkeitsversicherung hat im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung eine ganz klare Leistungsdefinition. Die Versicherungsprämie ist günstiger.
Voraussetzungen ist die Beeinträchtigung bestimmter Grundfähigkeiten infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall, die laut ärztlichem Attest mindestens 12 Monate ununterbrochen bestehen muss.
- sehen
- sprechen und hören
- sich orientieren
- Hände gebrauchen
- gehen
- Treppen steigen
- knien und bücken
- sitzen
- stehen
- greifen
- Arme bewegen
- heben und tragen
- Auto fahren
Obwohl die Grundfähigkeitsversicherung keinen Ersatz für die Berufsunfähigkeitsversicherung darstellt, kann sie gerade bei gesundheitlich beeinträchtigten Personen ein sinnvoller Versicherungsschutz sein.
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