Berufsunfähigkeit - Alternativen - Leistungen

Berufsunfähigkeit - Leistungen

Kann der Beruf auf Grund von Krankheit, Körperverletzung oder eines Köperverfalls voraussichtlich dauerhaft (mindestens sechs Monate) nicht mehr ausgeübt werden, liegt im Regelfall eine Berufsunfähigkeit vor. Natürlich müssen diese gesundheitlichen Einschränkungen von einem Arzt nachgewiesen werden. Die meisten Gesellschaften leisten bei einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent die volle vereinbarte Rente. Die monatlichen Rentenzahlungen enden bei unverändertem Gesundheitszustand erst mit dem Vertragsablauf.

Keine Leistungen
Bei Berufsunfähigkeit besteht grundsätzlich Leistungspflicht. Ausgenommen von dieser Regelung ist, wenn die Berufsunfähigkeit auf Grund z.B. folgender Ereignisse zu Stande gekommen ist:

Durch vorsätzliche Ausführung oder den Versuch einer Straftat, eines Vergehens durch den Versicherten.

Durch Kriegsereignisse oder innere Unruhen, wenn die versicherte Person auf Seite der Unruhestifter teilgenommen hat.

Wenn der Versicherungsfall durch die absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder absichtliche Selbstverletzung herbeigeführt wurde.
Rechtlich verbindlich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihrer abgeschlossenen Versicherung und die damit verbundenen Vereinbarungen.

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