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Berufsunfähigkeit - Anerkennung

Berufsunfähigkeit - Anerkennung

Eine Anerkennung der Berufsunfähigkeit verknüpfen die Versicherer an unterschiedliche Bedingungen. Manche Gesellschaften geben sich mit einem ärztlichen Attest zufrieden, wenn mindestens 6 Monate Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wird.
Anderer Versicherer verlangen den Nachweis einer mindestens 6 monatigen oder auch “voraussichtlich dauernden Berufsunfähigkeit“.
Leistet der gesetzliche Rentenversicherungsträger eine Erwerbsunfähigkeitsrente, erkennen einige Gesellschaften den Anspruch auf BU-Rente ohne Prüfung an.

Rückwirkende Anerkennung

Wer berufsunfähig ist, muss dies sofort dem Versicherer melden.
Geht die Meldung beim Versicherer verspätet ein, wirkt sich das häufig nachteilig für die Versicherten aus. Im Regelfall beginnt die Rentenzahlung erst nach Erhalt der Meldung. Viele Betroffene warten die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers ab oder melden sich erst mit dem Auslaufen der Krankengeldleistungen.
Tarifvereinbarungen die bis zu drei Jahren rückwirkend ab Meldung der Berufsunfähigkeit leisten,
findet man in der Versicherungsbranche ebenfalls.

Nachprüfung
st die Berufsunfähigkeit anerkannt und werden Rentenzahlungen geleistet, hat der Versicherer das Recht im Laufe der Zeit den Gesundheitszustand zu prüfen.
Ist der Versicherungsnehmer weiterhin berufsunfähig bleibt alles beim „Alten“. Hat sich der Gesundheitszustand allerdings verändert und ein Grad von weniger als 50% berufsunfähig liegt vor, stellt die Versicherung die Leistungen ein.

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