Berufsunfähigkeit - Berufswechsel
In der heutigen Zeit ist es keine Seltenheit, dass Arbeitnehmer wegen Umzug und/oder Arbeitsplatzverlust den Beruf wechseln. Dies hat unter Umständen Auswirkung auf die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Einige Versicherer bestehen auf die Meldung des Berufswechsels.
Eine Unterlassung könnte den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge haben. Die Versicherungsgesellschaften wollen das Risiko neu beurteilen.
Die Folge kann eine Beitragserhöhung sein oder der Vertrag wird zu den alten Bedingungen weiter geführt.
Viele Versicherungsgesellschaften verzichten auf die Mitteilung über einen möglichen Berufswechsel. Die gleichen Bedingungen gelten auch für den neuen Beruf.
Berufsklausel
Der Versicherungsnehmer kann im Falle der Berufsunfähigkeit eine Verweisung nur innerhalb seines Berufsstandes vereinbaren. Dies bedarf der Schriftform bei Vertragsabschluss.
Ist diese Klausel vereinbart worden, ist die Verweisung seitens des Versicherers nur innerhalb des vereinbarten Berufsstandes möglich.
Es müssen die Fähigkeiten und Kenntnisse bzw. entsprechende Zulassungen vorhanden sein. Die Berufsklausel unterliegt bestimmten Regeln, wie zum Beispiel dem Mindestverdienst.
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