Berufsunfähigkeit - Definition
Jeder vierte Arbeitnehmer muss seine Tätigkeit vor Erreichen des Rentenalters wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit aufgeben. Es trifft nicht nur Menschen mit körperlicher Belastung und hohem Unfallrisiko, sondern auch Arbeitnehmer in kaufmännischen Berufen.
Schäden an der Wirbelsäule und den Gelenken, seelische und Herz- Kreislauferkrankungen sind häufig die Ursache. In der heutigen Zeit empfehlen selbst Versicherungsgegner den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Im Jahr 2001 wurde die Berufsunfähigkeitsrente von der gesetzlichen Rentenversicherung abgeschafft und durch die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (Erwerbsmindrungsrente) ersetzt.
Gesetzlich Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren und berufsunfähig im Sinne des bis zum 31.12.2000 geltenden Rechtswaren, können ab 01.01.2001 im Rahmen einer Vertrauensschutzregelung eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten.
Versicherungsunternehmen verwenden in den Bedingungen häufig folgende Formulierung für Berufsunfähigkeit:
"Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außer Stande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die auf Grund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht".
Der Wortlaut zur Feststellung der Berufsunfähigkeit kann von den Gesellschaften unterschiedlich formuliert werden.
Neben der privaten Haftpflichversicherung zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Versicherungen. Bei fehelender Vorsorge droht nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit ein finanzielles Desaster. Die gesetzliche Absicherung reicht häufig nicht aus.
Überlassen Sie nichts dem Zufall, ermitteln Sie hier die Versorgungslücke im Falle einer möglichen Berufsunfähigkeit.
Wichtig: Berufsunfähigkeitsrenten müssen nach dem Ertragsanteil versteuert werden.
