Berufsunfähigkeit - Dynamik
Üblicherweise verbinden Versicherungsnehmer (VN) dynamische Versicherungsbeiträge mit „schon wieder wird die Prämie erhöht“. Dynamische Versicherungsbeiträge sichern einen regelmäßigen Leistungsanspruch und das ohne Gesundheitsprüfungen. Verändert sich das Risiko bedingt durch Krankheit des VN, kann die Gesellschaft die Dynamik des Beitrages und den weiter steigenden Leistungsanspruch im Falle der Berufsunfähigkeit, nicht ablehnen. Ganz nebenbei gleichen Sie das Inflationsrisiko aus.
Kurzum: Wer auf der sicheren Seite sein will, vereinbart eine Dynamik des Vertrages.
Angemessenheit der Rente
Vor dem Hintergrund dass jeder vierte Arbeitnehmer seine Tätigkeit vor Erreichen des Rentenalters wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit aufgeben muss, zählt die private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu den freiwilligen Pflichtversicherungen (ähnlich der Privathaftpflicht). Die Versicherer achten darauf, dass die BU nicht zum Spekulationsobjekt wird.
Die Angemessenheit der Rente wird bei Beantragung geprüft. Die zu vereinbarende Rente muss im Verhältnis zum Einkommen des Versicherungsnehmers stehen. Bereits bestehende Bu-Versicherungen werden bei der Prüfung mit einbezogen.
Als Regel gilt, der gesamte BU-Schutz soll nicht mehr als 70 Prozent des Bruttoeinkommens sein.
