Berufsunfähigkeitsversicherung - Vertragsgestaltung
Bevor man einen Vertrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, sollten die Angebote der einzelnen Gesellschaften miteinander verglichen werden. Wenngleich ein Hauptargument für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung die Höhe der Prämie ist, so sollte der Preis allein nicht das entscheidende Kriterium sein. Denn die monatliche Prämie ist unter anderem auch abhängig von der Laufzeit des Vertrages. Diese sollte idealerweise bis zu Beginn des Rentenalters laufen. Da der Gesetzgeber dieses für alle nach 1964 Geborenen auf 67 Jahre angehoben hat, ist bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung darauf zu achten, dass der Vertrag auch bis zum 67. Lebensjahr läuft und dass die Leistungsdauer bis dahin seitens der Gesellschaft garantiert wird.
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, muss vor Annahme des Vertrages durch die Versicherungsgesellschaft einige Fragen zur eigenen Gesundheit beantworten. Diese müssen wahrheitsgemäß erfolgen, da der Versicherte sonst Gefahr läuft, seinen Versicherungsschutz zu verlieren. So besteht seitens des Antragsellers bei versicherungsrelevanten Vorerkrankungen eine vorvertragliche Anzeigepflicht.
Da man eine Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel über einen sehr langen Zeitraum abschließt, weiß man bei Vertragsabschluss nie, was die Zukunft bringt. Das gilt auch für den Beruf und den Arbeitsplatz. Daher muss ein Versicherter jeden Berufswechsel der Versicherungsgesellschaft melden. Je nachdem kann ein solcher Berufswechsel auch das Risiko der Berufsunfähigkeitsversicherung beeinflussen und somit auch die Höhe der monatlichen Prämie, wenn z.B. ein Risikozuschlag erhoben wird.
Ähnlich verhält es sich auch mit der Höhe der zu erwartenden Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese richtet sich in der Regel nach dem aktuellen Verdienst, der in jungen Jahren meist geringer ist. Zudem trägt man in dieser Zeit noch nicht so viel Verantwortung wie in Zeiten, wo eine Familie auf den Verdienst angewiesen ist. Daher ist bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung zu überlegen, ob man nicht eine Dynamik in den Vertrag mit einbaut. So hat man auch die Gewissheit, dass bei Eintritt des Versicherungsfalles eine ausreichende Rente gezahlt wird.
Zusätzlich dazu bieten einige Versicherer auch eine Nachversicherungsgarantie an. So können Veränderungen im familiären Umfeld des Versicherten, etwa der Nachwuchs oder der Kauf einer Immobilie, nachträglich in die Berufsunfähigkeitsversicherung eingeschlossen werden.
Tritt der Leistungsfall aber ein, zahlt keine Versicherung gerne eine Rente. Manche Versicherer behalten sich eine Zahlung vor und weisen den Versicherten darauf hin, dass er durchaus in der Lage ist, einer anderen Tätigkeit auszuüben. Eine solche abstrakte Verweisung ist zum Nachteil des Versicherten und sollte von diesem nicht akzeptiert werden.
