Berufsunfähigkeit - Laufzeit
Die Vereinbarung der Versicherungs- oder Leistungsdauer regelt die Laufzeit des Vertrages zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft.
Die Versicherungsgesellschaft verpflichtet sich zur Leistung der getroffenen Vereinbarungen und der Versicherungsnehmer zur Zahlung von Beiträgen.
Beispiel: Bei einer vereinbarten Versicherungsdauer bis zum 65. Lebensjahr leistet der Versicherer bis zu diesem Zeitpunkt Rentenzahlungen.
Beim Versicherungsnehmer obliegt die Verpflichtung der Beitragszahlung. Mit Eintritt der Berufsunfähigkeit entfällt im Regelfall die Beitragszahlung.
Anmerkung: Eine Vertragslaufzeit bis zum gesetzlichen Renteneintrittseinalter, das beim 67. Lebensjahr liegt, ist empfehlenswert.
Versicherungsunternehmen gruppieren nach Risikomerkmalen. Bestimmte Berufe unterliegen einer Versicherungsdauer die auf ein Höchst-Endalter begrenzt ist. Das ist meistens das 55. oder 60. Lebensjahr.
Suchen lohnt sich. Versicherungsgesellschaften bewerten Risiken unterschiedlich. Das Höchst-Endalter für einen Lehrer kann bei der Gesellschaft A bei 55 Jahren und bei der Gesellschaft B bei 60 Jahren liegen.
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