Berufsunfähigkeit - Vorvertragliche Anzeigepflicht
Der Versicherer übernimmt den Versicherungsschutz unter der Bedingung, dass alle Fragen, die im Antrag gestellt wurden, wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet wurden. Dies gilt insbesondere für Fragen hinsichtlich gegenwärtiger und früherer Erkrankungen, Beschwerden und gesundheitlichen Störungen. Für die Zeit zwischen Antragstellung und Annahme des Antrages gelten gleiche Bedingungen.
Werden Umstände, die für die Übernahme des Versicherungsschutzes Bedeutung haben, von der versicherten Person verschwiegen oder nicht richtig beantwortet, kann der Versicherer gemäß Vertragsbedingungen rückwirkend vom Vertrag zurücktreten. In der Regel kann dies noch bis zu 10 Jahre nach Vertragsbeginn gelten. Die Fristen werden von den Gesellschaften unterschiedlich festgesetzt.
Beschwerden, die man selber als unbedeutend einschätzt, können schnell den Versicherungsschutz bei Bedarf in Frage stellen. Wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen, beziehen Sie Ihren Hausarzt bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen mit ein.
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