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Berufsunfähigkeit - Wer braucht eine BUZ

Wer braucht eine Berufsunfähigkeitsversicherung

Diese Frage ist ganz einfach zu beantworten: Jeder der nicht über genügend finanzielle Mittel verfügt, um im Falle eines Falles seinen Lebensunterhalt aus eigenen Rücklagen lebenslang zu bestreiten oder sich damit abgefunden hat von der Sozialhilfe zu leben.

Schüler, Studenten und Auszubildende
Schüler, Auszubildende und Studenten haben im Regelfall keinen Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Die Wartezeit von fünf Jahren ist meist nicht erfüllt.

Arbeiter und Angestellte

Arbeiter und Angestellte sind über die gesetzliche Rentenversicherung im Falle der Berufsunfähigkeit nur ungenügend abgesichert. Die Leistungen sind seit dem 1.1.2001 drastisch gekürzt worden.

Beamte

Eine ausreichende Versorgung für Beamten bei Berufsunfähig- oder Dienstunfähigkeit ist erst nach langjährigem Dienst erreicht. Bei Abschluss einer Versicherung ist auf einige besondere Klauseln besonders zu achten: Die Gesellschaft sollte auf die Verweisung auf einen anderen Beruf verzichten und der Begriff der Dienstunfähigkeit Rechnung tragen.

Freiberufler
Häufig sind für Freiberufler z.B. (Architekten) Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Die Frage nach den Leistungen im Falle einer Berufsunfähigkeit kann existenzielle Bedeutung haben. Häufig besteht eine Unterversorgung.

Selbständige
Auch wenn Mindestbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden und alle rentenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine Überprüfung der Leistungsansprüche mehr als notwendig. In aller Regel besteht eine Versorgungslücke im fünfstelligen Bereich.

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