Immobilien - Der Energiepass

Immobilien der Energiepass

Seit 2004 muss bei Neubau, Um- oder Ausbau eines Hauses ein Energiepass ausgestellt werden. Ab 2007 soll diese Pflicht auch auf schon bestehende Gebäude ausgeweitet werden. Demnach soll jeder Hausbesitzer in der Lage sein, bei Verkauf oder Vermietung seines Gebäudes einen Energieausweis vorzeigen zu können. Die Grundlage für die Ausstellung eines Energieausweises bildet dabei der errechnete Energiebedarf oder der gemessene Energieverbrauch. Dabei wird noch differenziert: beinhalten die Gebäude maximal vier Wohneinheiten, kann vom Energiebedarf ausgegangen werden. Häuser ab fünf Wohnungen werden anhand des Energieverbrauchs festgelegt. Gebäude, die nicht der Nutzung als Wohnraum dienen, können entweder nach Bedarf oder Verbrauch an Energie berechnet werden, hier besteht die Wahl zwischen den beiden Möglichkeiten. Für die Berechnung nach dem gemessenen Energiebedarf kann einfach die letzte Heizkostenabrechnung zu Grunde gelegt werden. Für die Festlegung nach dem berechneten Energiebedarf müssen vom Eigentümer Fragebögen ausgefüllt werden, die anschließend einer Plausibilitätsprüfung unterzogen werden.
Die zugrunde liegenden Richtlinien sollen Stück für Stück umgesetzt werden. Es gibt eine sehr große Zahl von Häusern, die den Energieausweis benötigen und nur eine begrenzte Anzahl von Fachpersonal, das diesen ausstellen darf. So gilt momentan: Wohngebäude, die vor 1965 fertig gestellt wurden, müssen bis zum ersten Januar 2008 einen Ausweis besitzen, wenn sie verkauft oder vermietet werden sollen. Gebäude mit Fertigstellung erst nach 1965 haben noch eine Übergangsfrist bis zum ersten Juli 2008. Besitzer von Gebäuden, die nicht als Wohnraum dienen, müssen erstmals am ersten Januar 2009 einen Energieausweis vorweisen können. Wurden zuvor schon Energiepässe ausgestellt, so sind diese maximal zehn Jahre lang gültig, sofern die Inhalte der Pässe den jetzt geltenden Verordnungen entsprechen.

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