Immobilien - Erneuerbare Energien

Immobilien - Erneuerbare Energien

© Klaus-Uwe Gerhardt / PIXELIO
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Erneuerbare Energien sind in aller Munde. In Deutschland hat neben der Windenergie vor allem die Sonnenenergie ein großes Potenzial. Die Energie lässt sich in Solaranlagen zur Aufbereitung von warmem Brauchwasser, für die Heizung und zur Gewinnung von Solarstrom nutzen. Die Nutzung der solaren Energie zur Warmwasserbereitung wird als Solarthermie bezeichnet. Die Sonne kann bis zu 60% der benötigten Energie zur Warmwasserbereitung liefern. Die Sonnenenergie wird dazu in Solarkollektoren, die zumeist auf dem Hausdach oder einer Garage montiert sind, aufgefangen und erwärmt dort einen flüssigen Wärmeträger. Die Flüssigkeit wird durch eine Pumpe in den Wärmetauscher befördert, an den ein Pufferspeicher angeschlossen ist. Der Wärmeträger gibt die Energie an das Wasser im unteren Bereich des Pufferspeichers ab. Von dort aus wird sie an das Heizsystem oder das warme Brauchwasser übertragen. In Mitteleuropa reicht die Sonneneinstrahlung etwa von März bis Oktober für die Warmwasserversorgung. Die Kosten für den Bau einer Solarthermie Anlage für einen 4-Personen -Haushalt können bei etwa 4.000 bis 6.000 EUR liegen. Solarthermie kann eine klassische Heizanlage im Haus nicht ersetzen. Oft wird sie mit einer Pelletheizung kombiniert. Das garantiert eine optimale Kombination erneuerbarer Energien im Sommer wie im Winter.

Solarstrom

Ein andere Form der Nutzung von Sonnenenergie ist die Photovoltaik. Dabei wird die solare Energie über Solarzellen gesammelt und in elektrischen Strom gewandelt. Die Solarzellen sind in Solarmodule eingebaut, die wiederum z.B. als Aufdachanlagen, Flachdachanlagen, in Form einer Fassadenintegration oder als Freiflächenanlage aufgestellt werden. Die Module erzeugen einen Gleichstrom, der anschließend über einen Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt wird. Der so gewonnene Strom wird in der Regel in das öffentliche Stromnetz eingespeist (netzgekoppelte Anlagen) oder als Insellösung direkt verbraucht bzw. gespeichert, wenn kein Anschluss ans Netz möglich ist. Für die Einspeisung erhält der Solarstrom Erzeuger von dem örtlichen Energieliefereranten eine Vergütung. Die Zahlung der Einspeisevergütung ist in dem Erneuerbare Energien Gesetz geregelt, das zum 1. Januar 2009 novelliert wurde. Die Vergütung ist über das Gesetz langjährig gesichert und stellt das Hauptargument für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage dar. Die Eigennutzung von Solarstrom ist unwirtschaftlich, da die Vergütung höher ist als der normale Strompreis. Die relativ hohen Investitionskosten einer Photovoltaikanlage machen sich im Laufe der Jahre durch die Einspeisevergütung bezahlt. Bei der wirtschaftlichen Planung ist zu beachten, dass neben den Finanzierungskosten auch Rücklagen für Reparaturen, Abgaben an den Energieversorger (z.B. für den Zähler) und spezielle Photovoltaik-Versicherungen eingeplant werden müssen.
Bei der Anschaffung von Anlagen für Solarthermie und Photovoltaik werden Private und oft auch Gewerbliche durch staatliche Fördermitteln unterstützt. So gewährt die Kreditanstalt für Wiederaufbau zinsgünstige Darlehen, die je nach Größe von Solaranlagen variieren. Darüber hinaus gibt es für verschiedene Techniken auch Zuschüsse von Bund und Land. Nachfragen lohnt sich. Oft verfügen die Fachhandwerker über die notwendigen Informationen.