Immobilien Immobilienmakler
Immobilienmakler
Wer sich mit dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie beschäftigt, kann bei fehlender Erfahrung einige Fehler machen. Hier ist die Wertermittlung eines Objektes nur eine Möglichkeit. Auch die Suche nach den eigenen vier Wänden gestaltet sich häufig schwieriger als man gedacht hat. Die Hilfe eines kompetenten Spezialisten in Sachen Immobilie ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Der Immobilienmakler braucht für seine Tätigkeit eine Erlaubnis nach § 34 c der Gewerbeverordnung. Diese Erlaubnis erteilt die Stadtverwaltung oder das Landratsamt. Der Antragsteller muss wirtschaftlich und persönlich zuverlässig sein. Das bedeutet:
Bei Beantragung der Erlaubnis sind ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen.
Eine eidesstattliche Erklärung, Insolvenz, gewerbliche Verstöße und Vorstrafen wegen Diebstahl oder Vermögensdelikte, bedeuten im Regelfall das „Aus“ für die Ausübung des Maklergewerbes.
Berufsbild
Das Berufsbild eines Immobilienmaklers ist in der Zwischenzeit sehr umfangreich geworden. Es beschränkt sich nicht mehr nur noch auf das Vermitteln von Immobilien. Gutachten von Grundstücken und Gebäuden und die Prüfung von Objektunterlagen zählt ein erfahrener Makler mittlerweile ebenfalls zu seinen Aufgaben.
Vertrag
Der Maklervertrag regelt das Vertragsverhältnis zwischen Makler und Auftraggeber. Hier wird der Auftrag für die Vermittlung oder auch die Vermietung einer Immobilie und die Erfolgscourtage im Regelfall schriftlich fixiert. Der Vertrag kann auch in mündlicher Form abgeschlossen werden. Die Höhe der Maklerprovsion ist Verhandlungssache, richtet sich häufig nach der Marktlage und wird bei Abschluss des Vertrages fällig.
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