Private Krankenversicherung für Studenten
Für Studierende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ist die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherungen die günstigste Versicherungsalternative, da sie alle Leistungen zum Nulltarif ohne jegliche Zusatzkosten bietet.
Anspruch auf die beitragsfreien Leistungen der Familienversicherung können alle Studierenden geltend machen, bei denen mindestens ein Elternteil oder der Ehepartner in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist. Die über die Eltern laufende Familienversicherung ist bis zum Alter von 25 Jahren begrenzt, verlängert sich aber entsprechend bei nachweislich abgeleistetem Wehr- oder Zivildienst.
Die Leistungen der Familienversicherung können nicht in Anspruch genommen werden, wenn:
- der zweite Elternteil selbst kein Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist und monatlich ein höheres Einkommen hat als der gesetzlich Versicherte bzw. sein Gehalt sogar den Grenzsatz von 3.937,50 übersteigt.
- das eigene Einkommen neben dem Studium über den monatlichen Richtwert von 350 Euro (bei einem Minijob 400 Euro) hinausgeht. Nicht angerechnet werden die staatlichen Leistungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG).
Welche Möglichkeiten haben Studenten in der privaten Krankenversicherung? Fordern Sie unverbindlich ein persönliches Beratungsgespräch an.
