Krankenversicherung - Private Krankenversicherung für Studenten - Besonderheiten
Jeder Krankenversicherte, also auch ein Studierender, ist durch die Mitgliedschaft in seiner Krankenkasse ganz automatisch ebenfalls in der dazugehörigen Pflegekasse versichert und hat damit Anspruch auf das volle Leistungsspektrum der Pflegeversicherung. Dies gilt auch bei eigener Beitragsfreiheit durch die Familienversicherung.
Die meisten Studierenden sind bis zum 25. Lebensjahr über ihre Eltern familienversichert. Danach besteht für sie die Möglichkeit, sich in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) zu versichern.
Mit der Vollendung des 25. Lebensjahres besteht für den Studierenden nach Wegfall der Mitgliedschaft in der elterlichen Familienversicherung die Möglichkeit, sich auf günstige Weise in der studentischen Krankenversicherung zu versichern. Diese kann bis zur Vollendung des 14. Fachsemesters oder aber des 30. Lebensjahres in Anspruch genommen werden.
Die studentische Krankenversicherung kann unter bestimmten Vorraussetzungen über den allgemeinen Zeitrahmen hinaus verlängert werden.
Dies ist beispielsweise möglich, wenn
- sich Nachwuchs einstellt und Elternzeit in Anspruch genommen wird,
- der Studierende für einen längeren Zeitraum erkrankt,
- der Studierende seinen Zivil- oder Wehrdienst ableisten muss,
- behinderte Familienmitglieder durch den Studierenden betreut werden müssen.
Über die Möglichkeiten der privaten Krankenversicherung können Sie sich gerne in einem persönlichen Gespräch informieren.
