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Krankenversicherung - Gesetzliche Krankenversicherung

Krankenversicherung - Gesetzliche Krankenversicherung

ab dem 1. Januar 2011 zahlen alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung gesetzlich Versicherten für ihre Krankenversicherung einen einheitlichen Beitragssatz. Dieser Einheitsbeitrag beträgt 15,5 Prozent vom Bruttoeinkommen. (Maximal 3825 €/Monat Jahresarbeitsentgeltgrenze 2012) Den Anteil von 7,3 Prozent übernimmt der Arbeitgeber, 8,2 Prozent vom Bruttoeinkommen zahlt der Arbeitnehmer.

Änderungen Zusatzbeiträge:

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherer sind fast identisch. Bezahlt wird das medizinisch Notwendige, dazu gibt es je nach Kasse Zusatzleistungen wie Kostenübernahme für homöopathische Behandlungen, für besondere Gesundheitschecks und einiges mehr. Ihre Familienangehörigen ohne oder mit nur geringem Einkommen sind in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übrigens beitragsfrei mitversichert, anders als in der privaten Krankenversicherung, die für jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag verlangt.
Als Arbeitnehmer entscheiden Sie selbst, in welcher gesetzlichen Krankenkasse Sie sich versichern. Sie haben die Wahl zwischen Allgemeinen Ortskrankenkassen, Ersatzkrankenkassen, Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkassen. Ortskrankenkassen und Ersatzkassen sind für gesetzlich Versicherte aus ganz Deutschland geöffnet. Manche Betriebs- und Innungskrankenkassen nehmen nur Beschäftigte bestimmter Betriebe und Berufsgruppen auf oder begrenzen ihre Aktivität per Satzung auf bestimmte Regionen.
Die freie Kassenwahl wird durch das GKV-Finanzierungsgesetz 2011 nicht eingeschränkt. Falls Ihre Kasse mit dem allgemeinen Beitragssatz nicht auskommt, kann sie ( wie bereits oben beschrieben) einen Zusatzbeitrag verlangen. Wenn dieser Zusatzbeitrag erstmalig erhoben wird, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Über die Änderung des Zusatzbeitrags und das Sonderkündigungsrecht muss die Kasse mindestens einen Monat vorher informieren.