Grundsätzlich ist nur bei sinkendem Einkommen die Rückkehr möglich
Haben Sie sich einmal für den Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenkasse entschieden, so können Sie nicht so ohne Weiteres wieder zurück. Der Gesetzgeber hat hier einige Schranken in den Weg gelegt, um zu vermeiden, dass Menschen in jungen Jahren von den niedrigen Beitragssätzen der privaten Krankenkassen profitieren und im Alter mit einem erneuten Wechsel die steigenden Beitragssätze vermeiden.
Eine Rückkehr in die gesetzlichen Krankenversicherung ist nur möglich, wenn Ihr Einkommen deutlich und dauerhaft unter den Satz der Versicherungspflichtgrenze sinkt. Das heißt, Sie müssen nachweisen, dass Ihre Einkünfte für mindestens ein Jahr unter dem Betrag von 47.770 Euro lagen (Stand 2007). Sind Sie älter als 55 Jahre? Dann müssen Sie weiter Mitglied der privaten Krankenkasse bleiben.
Mögliche Rückkehr bei Arbeitslosigkeit
Lassen Sie sich vollständig von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien, so führt auch bei einem Sinken Ihrer Einkünfte für Sie kein Weg mehr zurück in die gesetzliche Krankenkasse. Solch eine Befreiung ist grundsätzlich auf Antrag möglich, wenn Sie auch bei gesunkenem Einkommen nicht auf die Vorzüge der privaten Krankenversicherung verzichten wollen.
Die einzige Ausnahme ist bei Arbeitslosigkeit gegeben. Denn normalerweise wir derjenige, der sich arbeitslos meldet, wieder gesetzlich durch die Arbeitsbehörde versichert. Dieser Wechsel zurück in die Gesetzliche sollte von vorab privat Versicherten jedoch gut überlegt werden, da die von der privaten Krankenversicherung gebildeten Altersrückstellungen für Sie in einem solchen Falle verloren gehen.
