Krankenversicherung - Wer darf sich versichern

Bereits jeder zehnte Deutsche ist privat versichert

Ob man sich nun gesetzlich oder privat krankenversichert, jede der beiden Möglichkeiten bringt bestimmte Konsequenzen mit sich. Liegt das Arbeitseinkommen eines Arbeitnehmers unter der allgemeinen Jahresarbeitsentgeltgrenze, jährlich 49.500 € und monatlich 4125 € (Stand 2011), so muss er sich in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern.

Liegt man mit seinem Jahreseinkommen in 2012 bei 50.850 €, ist man Beamter oder beruflich selbstständig, so kann man sich zu günstigen Bedingungen privat krankenversichern. Schon knapp jeder zehnte Bundesbürger ist heute Kunde der privaten Kranken-Vollversicherung.

Gut Verdienende sparen viel Geld bei den Privaten

In den gesetzlichen Kassen werden die Beiträge prozentual zu Einkommen berechnet, was vor allem bei geringen Einkünften einen Vorteil darstellt. Familienmitglieder, die nicht selbst erwerbstätig sind, werden in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert. Gesetzliche Krankenversicherungen decken bei ihren Leistungen in der Regel die vom Staat vorgeschriebenen Mindestanforderungen ab.

Für eine ganze Reihe gesetzlich Versicherter wäre ein Wechsel zu den Privaten mit deutlichen Einsparungen verbunden. Der Hauptgrund dafür ist, dass der Beitrag zur privaten Krankenversicherung sich nach dem Eintrittsalter und nicht nach dem Verdienst richtet. Das stellt vor allem für Singles mit gutem Verdienst und für voll berufstätige kinderlose Ehepaare einen Vorteil dar.

Im Gegensatz zu den gesetzlichen Kassen bieten Privatversicherer weitaus mehr Leistungen als nur den gesetzlichen Mindeststandard. Durch den für Sie passenden Tarif können Sie diese ganz individuell auf Ihre Bedürfnisse zuschneiden. Durch Krankheit bedingten Einkommensausfall können Sie als Selbstständiger mit einer Krankentagegeld-Versicherung verlustfrei absichern.