Online Vergleiche Pferdehaftpflichtversicherung
Die Statistiken zeigen, dass etwa 1/3 aller Tierhalter in Deutschland bisher auf eine Tierhalterhaftpflichtversicherung verzichten. Leichtsinnig ist dieses Handeln, denn Tierbesitzer haften für alle Schäden die ihr Tier anrichtet. Bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden kann die Haftungsdauer bis zu 30 Jahre betragen. Deshalb ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung für Besitzer größerer Tiere dingend empfohlen und auch notwendig. So kann man hohen Kosten, die beispielsweise bei der Reparatur eines Autos, das durch ein ausgerissenes Pferd in einen Unfall verwickelt worden war und mit Schäden davonkam, entgegenwirken. Auch die weiteren Kosten eines Verkehrsunfalls (Personenschäden inklusive) werden dem Tierhalter auferlegt.
Leistungen einer Pferdehaftpflichtversicherung
Die Pferdehaftpflichtversicherung ersetzt Sachschäden, zudem die in der Regel deutlich höheren Kosten für Personen- und Vermögensschäden (Verdienstausfall), die anderen durch das Tier entstanden sind, bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung beinhaltet die Versicherung von Pferden, Ponys, Hunde, Maultiere, Esel, aber auch Rinder. Welche (und wie viele) Tiere versichert werden sollen, muss man der Versicherung vor Vertragsabschluss mitteilen. Die Haftpflichtversicherung gilt nur für die Tiere, die im Versicherungsvertrag verzeichnet sind.
Pferdebesitzer sind meist in Vereinen organisiert. Für sie gibt es so genannte Gruppenversicherungen, deren Kosten häufig günstiger ausfallen, als bei Einzeltieren. Bares Geld lässt sich auch sparen, in dem man bei der gleichen Versicherungsgesellschaft weitere Versicherungen abschließt.
Natürlich zahlt die Pferdehaftpflicht nicht für Schäden, die einem Tierhalter durch sein eigenes Tier entstanden sind, auch für absichtlich verursachte Schäden werden von der Versicherung nicht bezahlt.
Der Versicherungsschutz bei Pferdehaftpflichtversicherung gilt nicht nur Europaweit, sondern auch weltweit. Der weltweite Versicherungsschutz gilt meist für ein Jahr, dagegen gilt der Europaweite Versicherungsschutz für die Dauer der Versicherung.
Die Pferdehaftpflicht auch für Fohlen
Die Pferdehaftpflichtversicherung sieht in umfassenden Tarifen auch die Versicherung der Fohlen des bereits versicherten Pferdes bis zu deren Alter von 12 Monaten vor. Je nach Bedarf können auch die Teilnahmen an Reitturnieren, Pferderennen, und das Training zu diesen im Versicherungsschutz enthalten sein. Dies ist allerdings bei der betreffenden Versicherung vor dem Vertragsabschluß zu klären. Im Versicherungsschutz können zudem auch private Kutschfahrten, sowie gelegentliche, unentgeltliche Personenbeförderungen enthalten sein. Für regelmäßige und gegen Bezahlung durchgeführte Kutschfahrten und Personenbeförderungen muss man jedoch eine eigenständige, spezielle, gewerbliche Haftpflichtversicherung abschließen.
