Online Vergleiche Privathaftpflicht
Wer anderen Schaden zufügt
Ob aus Versehen, oder durch Unachtsamkeit, Schäden können auch in solchen Fällen relativ groß ausfallen. Hierbei meint man auch z.B. das leichtfertige Wegwerfen einer brennenden Zigarette. Die Folgeschäden können eine Höhe von mehreren Millionen Euro erreichen. Insbesondere Personenschäden können für viele Verursacher in den finanziellen Ruin treiben. Die Schadensersatzforderungen sind meist enorm. Deshalb gilt es: Eine Privathaftpflicht ist ein absolutes Muss für Jedermann!
Zwar sind die meisten Schäden, die im Laufe des Lebens verursacht werden, in aller Regel relativ harmlos. Dazu gehören Nachbars kaputte Fensterscheiben, die Ihr Kind beim Ballspielen beschädigt hat, oder der aus Versehen verschüttete Rotwein auf dem weißen Teppich der Nachbarin, wobei der Fleck sich bekanntlich nur schwer (wenn überhaupt) entfernen lässt. Wenn man bei so einem Fall über keine Privathaftpflichtversicherung verfügt, kann man die entstandenen Kosten noch verschmerzen. Doch nicht alles ist so harmlos, wie die eben vorgestellten Beispiele. Schäden können oft so hoch ausfallen, dass dadurch die wirtschaftliche Existenz stark gefährdet sein kann. Da der Verursacher mit seinem gesamten Vermögen haftet, kann so ein Fall auch zu Obdachlosigkeit führen, denn nicht nur das Bankguthaben und das Gehalt, sondern auch das Haus- oder Grundbesitz zum Vermögen zählen. Unter Umständen können sich die Schadensersatzforderungen soweit ausdehnen, dass ein eventuelles Erbe ebenfalls den Kosten zum Opfer fallen kann. Das muss aber nicht sein. Bereits ab einem sehr kleinen monatlichen Betrag kann man solchen Dingen entgegenwirken.
Wer gilt als versichert?
Der Versicherungsnehmer selbst ist in jedem Fall versichert, denn er ist der Vertragspartner, mit allen anfallenden Rechten und Pflichten. Familienmitglieder, Ehepartner, unverheiratete minderjährige Kinder fallen ebenfalls in den Versicherungsschutz. Volljährige Kinder, die allerdings unverheiratet sind und sich noch in der Ausbildung (jedoch nicht in Fortbildung) befinden und ihr 27. Lebensjahr noch nicht erreicht hatten, sind durch die Privathaftpflicht ebenfalls geschützt. Bei einer Lebenspartnerschaft (ohne Eheschließung) kann der Partner/die Partnerin in den Versicherungsschutz aufgenommen werden, in diesem Fall muss allerdings der Name des Partners/der Partnerin in den Versicherungsvertrag mit aufgenommen werden.
Durch Kinder verursachte Schäden
Kinder sind kleine Rabauken. Sie verursachen häufig kleinere, größere Schäden, meist nur aus Unachtsamkeit, beim Ballspiel, oder durch unbedachte Benutzung von Gegenständen – wie Feuerzeug, oder Streichhölzer – mit deren Umgang sie nicht vertraut sind. Schäden, die durch Zündeln entstehen, verursachen in der Regel sehr hohe Kosten, durch die Schadensersatzforderungen. Die Privathaftpflicht greift auch in so einem Fall unter die Arme des Versicherungsnehmers.
Angebote unbedingt vergleichen
Wie bei allen anderen Versicherungstypen ist auch bei der Privathaftpflicht der Versicherungsvergleich angesagt. Da die Beträge von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sind, genau so die Vertragsbedingungen, lohnt es sich, gleich mehrere Angebote einzuholen und die Konditionen miteinander zu vergleichen. Zum Vergleichen dienen im Internet zahlreiche Vergleichsportale, wo man meist kostenlos mehrere Angebote miteinander vergleichen kann. Da eine Privathaftpflichtversicherung unabdingbar ist, sollte man alle Möglichkeiten einer Versicherung in Augenschein nehmen, damit alle zur Versicherung angebotenen Optionen abgesichert werden können.
Spezielle Haftpflicht für Vermieter und Bauherren
Wer Besitzer eines Mehrfamilienhauses ist, oder Eigentümer eines noch unbebauten Grundstücks ist, der benötigt eine gesonderte Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Je nach Größe des Bauvorhabens können Schäden, die im direkten Zusammenhang mit der Bautätigkeit entstanden sind, zu einer veranschlagten Summe abgedeckt werden. Auch hier gibt es gravierende Unterschiede. Bei kleineren Bauvorhaben wird die veranschlagte Summe etwa auf 50.000 Euro festgesetzt. Bei größeren Bauvorhaben benötigt man eine andere Haftpflichtversicherung, nämlich eine eigene Bauherren-Haftpflichtversicherung.
